Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freirichterei

Freirichterei

  • "die Schölzerei-Güter heißen in der Grafschaft Glatz auch Freirichtergüter oder Freirichtereien, die Besitzer Freirichter oder Freigutsbesitzer" 
    oJ. Muttersprache 47 (1932) 251
unter Ausschluss der Schreibform(en):