Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freirichtergut
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Freirichtergut
- "Die Schölzerei-Güter heißen in der Grafschaft Glatz auch freirichtergüter oder freirichtereien"oJ. Muttersprache 47 (1932) 251
- "es gab im Neitzer und Grottkauer Kreise 65 rittermäßige Scholtiseien mit allen Rechten der Rittergüter, außer dem Patronat über Kirche und Schule und der hohen Gerichtsbarkeit; eine ähnliche Stellung nahmen die Glatzer Freirichtergüter ein"oJ. Ziekursch,SchlesAgr.2 66