Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freirichtergut

Freirichtergut

  • "Die Schölzerei-Güter heißen in der Grafschaft Glatz auch freirichtergüter oder freirichtereien"
    oJ. Muttersprache 47 (1932) 251
  • "es gab im Neitzer und Grottkauer Kreise 65 rittermäßige Scholtiseien mit allen Rechten der Rittergüter, außer dem Patronat über Kirche und Schule und der hohen Gerichtsbarkeit; eine ähnliche Stellung nahmen die Glatzer Freirichtergüter ein" 
    oJ. Ziekursch,SchlesAgr.2 66
unter Ausschluss der Schreibform(en):