Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freisäßlich

freisäßlich

  • einen freysäßlichen hoff ... von H.A. freysaßen khaufweiße an sich gebracht
    1675 MittDBöhm. 57 (1919) 176
  • wenn ... die schuldige zahlung nicht abgefuͤhret worden ist, in den staͤdten der burgermeister, und an freisasslichen hoͤfen die besitzer derselben ... mit der ... execution belegt ... werden
    1753 ÖstVerordn. I 73