Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freisäßlich
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(freisäßig)
freisäßlich
- einen freysäßlichen hoff ... von H.A. freysaßen khaufweiße an sich gebracht1675 MittDBöhm. 57 (1919) 176
- wenn ... die schuldige zahlung nicht abgefuͤhret worden ist, in den staͤdten der burgermeister, und an freisasslichen hoͤfen die besitzer derselben ... mit der ... execution belegt ... werden1753 ÖstVerordn. I 73
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