Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freisbuch

Freisbuch

  • frais- oder cent-bücher werden diejenigen bücher genennet, worinnen der cent herkommen und gebrauch, priuilegia und documenta, receß und verträg, beschreibung derer centfälle und cent-district, wie auch dessen versteinung und angräntzungen, wie nicht weniger die streitigkeiten, und welchergestalt solche beygeleget worden, oder noch unerörtert geblieben, die frais-pfand, wenn und welchergestalt, wenn und wo sie abgenommen und verwahret seyn, enthalten und beschrieben sind
    1755 Hellfeld II 1648
  • "besitzt das Hochstift [Bamberg] in seinen drei großen fraischbüchern ... eine Übersicht seiner Gerichtsorganisation" 
    oJ. v.Guttenberg,Obermain 12
  • Schmeller2 I 827