Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freisbuch
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Freisbuch
- frais- oder cent-bücher werden diejenigen bücher genennet, worinnen der cent herkommen und gebrauch, priuilegia und documenta, receß und verträg, beschreibung derer centfälle und cent-district, wie auch dessen versteinung und angräntzungen, wie nicht weniger die streitigkeiten, und welchergestalt solche beygeleget worden, oder noch unerörtert geblieben, die frais-pfand, wenn und welchergestalt, wenn und wo sie abgenommen und verwahret seyn, enthalten und beschrieben sind1755 Hellfeld II 1648Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- "besitzt das Hochstift [Bamberg] in seinen drei großen fraischbüchern ... eine Übersicht seiner Gerichtsorganisation"oJ. v.Guttenberg,Obermain 12
- Schmeller2 I 827
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