Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischein

Freischein


I "eines Bauern, auf eine gewisse Zeit, ein oder zwei Jahre, irgendwo arbeiten zu dürfen" Gutzeit,Livl. I 297

II wie Freibrief (II) 
III
  • 5 alte gepey des silber vnd bley perckhwerchs [dem herrn pfleger] verlichen vnd ... auf St. Michaels tag gefreyet, auch derentwegen geferttigter verleich und frey schein zu handten gestelt worden
    1670 ZFerd.3 31 (1887) 141