Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freischelten

freischelten

von einer Verpflichtung entbinden, etwas nicht fordern
  • sollten sie von ihm ... aller pflicht und gehorsams freygescholten seyn
    1668 Fugger,Ehrensp. III Kap. 11
  • MnlWB. IX 1371