Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freischicken

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"in feierlicher Weise durch Vermittler einen Heiratsantrag stellen"
  • schicke ich öffentlich frei durch den reverendus vir herrn Th.G.; ... wird mir zugesaget; ... darauf ich mit dieser jungfrau ... publicieret werde
    1680 QKronstadt IV 202