Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischildlehen
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Freischaftgut
freischäftig
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Freischenke
Freischicht
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Freischildlehen
- heut zu tage bedeutet solches [feudum militare] ein lehen, welches die vorzüglichen rechte adelicher güter hat, welche unter dem namen des real-adels begriffen sind, woher es denn auch ein rittergut, ritterlehen, frey-schildlehen, edellehen ... genannt wird1810 Weber,Lehnr. III 53Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte