Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischilling
Artikel davor:
freischäftig
Freischaftleute
Freischein
freischelten
Freischenke
Freischicht
freischicken
Freischießen
Freischiff
Freischildlehen
Freischilling
Abgabe
vgl.
Freienschilling
- "der freischilling dient zur Unterhaltung des Gerichts, in erster Linie zur Zehrung für das Richterpersonal wie für die Freileute während der 3 Gerichtstage des echten Freidings"oJ. v.Minnigerode,Königszins 7