Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischilling

Freischilling

Abgabe
  • "der freischilling dient zur Unterhaltung des Gerichts, in erster Linie zur Zehrung für das Richterpersonal wie für die Freileute während der 3 Gerichtstage des echten Freidings" 
    oJ. v.Minnigerode,Königszins 7