Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischürfung

Freischürfung

  • soviel die freischürfung anlangen thuet, das dem herrn supplicanten wie andern mehr, auf was gründen es immer sein mag, bergwerke zu erschürfen und zu bauen zugelassen werden könnte
    1655 Wutke,SchlesBergb. II 214