Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischuster

Freischuster

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nichtzünftiger Schuster
  • uns nebst unsern gesellen wieder ihn undt alle freyschuster ... zu mainteniren undt zu schützen
    1664 PommMbl. 12 (1898) 24
  • [sollen] keine weitere frey-schustere und lohgärber [nach dem Tode der beiden jetzigen] geduldet werden
    1700 CCOldenb. VI 185
unter Ausschluss der Schreibform(en):