Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischusterschaft
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Freischusterschaft
- indem sich ein oder ander unserer mittbrüdere bey e. edl. herrl. undt gunst angiebet ... umb unserem ampte sich zu eximiren, und selbigem zum betruek die frey-schuster-schafft zuerschleichen1651 Bremen/Böhmert,Zftw. 104
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