Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischwein

Freischwein

  • jedwedem masthirten ... bei einbrennung der schweine ... von jedem stücke 2 gr. hüterlohn bezahlen zu lassen ... auch jedem ein freischwein zu verstatten
    1738 Schlüter,WestfProvR. II 105
  • von denen deputat- und bürgerlichen freyschweinen 
    1749 Rabe,PreußG. I 2 S. 255