Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freisprechen

freisprechen

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I vor Gericht
  • beweiset der kläger seine anklage nicht, der beklagte wird frey gesprochen 
    1583 SiebbLR. I 4 § 5
  • hat er die heltner aller schuld frey gesprochen 
    1610 SiebbWB. II 472
  • das wier klägerin von alle dem jenigen, so beklagtin sie beschuldiget, freysprechen 
    1660 HelgolGerProt. 128
  • GrRA.4 II 500
II
II 1 von einer Verpflichtung
  • [der Meister soll] freigesprochen sein, dem knecht nicht weiter nachzugehen
    1640 SiebbWB. II 472
  • [von der] obligation die ... reysende zu beherbergen und zu tractieren freygesprochen 
    1747 Hoheneck I 85
  • sind die dem mühlenpächter angeschlagenen zwangsmahlgäste dem mühlenzwange nicht mehr unterworfen, oder während der pachtzeit davon freigesprochen worden
    1794 PreußALR. I 21 § 540
II 2
  • ist J.R. des dienstes [des euangelions] wider entlassen vnd freigesprochen worden
    1663 FRAustr. 43 S. 505
III den Lehrling zum Gesellen erklären
  • zur erlernung ehrlicher handwerke gelassen und bei denen zünften freigesprochen, und forthin zu ehrlichen mitmeistern angenommen
    1686 MHungJurHist. V 2 S. 307
  • da der lehrjung bei dem handtwerck aufgenohmen oder wiederumb freygesprochen wirdt, solle jedesmal sein lehrmeister halbe zehrung und der lehrjung auch halben theil ausstehen
    1705 Wien/FreibDiözArch. 20 (1889) 58
  • dass kein unterthan von denen bruderschaften, zunft und zechen zu erlernung der handlung und handwerken ohne bewilligung [seiner Obrigkeit] gütlich angenommen, weniger freigesprochen werden solle
    1717 Archiv český 24 (1908) 98
  • hat ein meisterssohn bei seines vaters lebenszeit eine zeit schon an dem handwerk gearbeitet ... solcher soll freigesprochen werden und an gesellen statt arbeiten
    1724 SiebbWB. II 472
  • vor einen ehrlichen trompetter erkent und freygesprochen worden
    1749 MannhGBl. 2 (1901) 91
-- substantiviert
  • zu dem freysprechen sämbtlichen herrn hoff- und feldttrompetter, seine prob anzuhören, gebetten
    1749 MannhGBl. 2 (1901) 91
  • andre derley ... gepränge bei ... dem freysprechen der lehrjungen
    oJ. Sonnenfels,GesSchr. II 249
-- "den Jäger nach vollendeter Lehrzeit wehrhaft machen" Kehrein,WeidmWB. 120

IV aus der Vormundschaft entlassen
  • biß daß F. auß Tyrol ... vnd RL. von Walsee ... Albertum den fuenfften, von der pflaegschafft freygesprochen haben 
    1619 Lazius,Wien III 62
V für vogelfrei erklären
  • wie unsere glaubensgenossen ... als die grösten übeltäter wie die vögl in lüfften durch ofne mandate neben preisgebung aller irer hab und güeter freigesprochen ... werden
    1584 AktGegenref. 560
  • solte er aller orthen frey gesprochen und von niemand verschont werden
    1747 Hoheneck III 396
VI ehrlich sprechen
  • im namen und von wegen eines hoch edlen und hochweisen magistrats der stadt Franckfurt spreche ich auch diese richtstätte hiemit frey, und können die ehrsamen meister, die gesellen und lehrjunge die nöthige reparation ... daran fürnehmen, in der versicherung, daß ihnen solches ... an ihren ehren, guten leumuth und handwerck keineswegs ... nachtheilig seyn kan
    1720 Lersner,FrankfChr. II 1 S. 718
VII " zur allgemeinen Benützung freigeben"
  • auf diese verbothene felder ... kein vieh zur unterhaltung getrieben werden soll, bis zur selbigen zeit, da die früchte ... eingesamlet und also die felder freygesprochen werden
    1713 SiebbWB. II 472
VIII jemand (einstweilen) zusprechen

VIII 1 jemandem (einstweilen) zusprechen
  • soll solches sein erpautes getrait ... gepfendet und ... den diener freigesprochen werden, biß zu ferer einstellung und vergleich gegen der nachparschaft
    1624 ÖW. VI 291
VIII 2 kostenlos zuweisen
  • hatt ein ehrbar rath jedem von ihnen alß kohlmeisteren jharlichs zu seiner haußhaltung zwey karrichen kohlen von jedem gangbaren werck freygesprochen 
    1661 ZBergr. 13 (1872) 535
IX verzichten
  • sich ... selbst thätig deß eisensteins begeben, denselben aufgelassen und freygesprochen 
    1606 Span,Bergurthel 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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