Freisprechgeld
Freisprechgeld
" die Taxe beim Freisprechen des Lehrlings"
vgl.
freisprechen (III)
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bey den handwerckern erstern classe, ist das aufding-geld auf 3 rfl. und das freysprechgeld auf 6 rfl., in der zweyten classe das aufding-geld auf 2 rfl. und das freysprech-geld auf 4 rfl. zu bestimmen1774 SiebbWB. II 472