Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freisprechgeld
Artikel davor:
(Freisküre)
freislich
Freismutt
Freisobrigkeit
Freisohn
Freisonntag
Freispan
Freispfand
Freisprache
freisprechen
Freisprechgeld
" die Taxe beim Freisprechen des Lehrlings"
vgl.
freisprechen (III)
- bey den handwerckern erstern classe, ist das aufding-geld auf 3 rfl. und das freysprechgeld auf 6 rfl., in der zweyten classe das aufding-geld auf 2 rfl. und das freysprech-geld auf 4 rfl. zu bestimmen1774 SiebbWB. II 472