Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freisprechgeld

Freisprechgeld

" die Taxe beim Freisprechen des Lehrlings"
  • bey den handwerckern erstern classe, ist das aufding-geld auf 3 rfl. und das freysprechgeld auf 6 rfl., in der zweyten classe das aufding-geld auf 2 rfl. und das freysprech-geld auf 4 rfl. zu bestimmen
    1774 SiebbWB. II 472