Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freisprechungsbrief
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freisprechen
Freisprechgeld
Freisprechung
Freisprechungsbrief
I
- soll ... der freisprechungsbrief in die handwerkslade ... eingeleget werden1753 ÖstVerordn. I 215
II
- eine gemarkung ... ist alsdann zehendfrey, wenn darinn seit dreyßig oder mehr jahren niemand auf das angebaute land eine zehend-ansprache geltend gemacht hat; noch mehr diejenigen, welche ein von der rechtsbehörde ausgeflossener oder durch ersizung bestärkter freysprechungsbrief schüztBadLR. 1809 Satz 710 abFaksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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