Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freistatt
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I
Asyl
- alle heydnische kirchen, altäre und hayne waren frey-städte1737 Fuhrmann,Öst. IV 739
- 1738 Hayme 177
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- zu keinen freistätten für verbrecher dienen1794 PreußALR. II 11 § 175
- die gesetze hatten überall ... freistätte, friedensorte und heilige säulen angelegt, wohin dem übelthäter so wenig der richter als der rächer folgen durfteoJ. Möser/ZWortf. 13 (1911/12) 48
- Gengler,StRA. 154
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- Gengler,StRA. 450
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- GrRA.4 I 453
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- GrRA.4 II 377
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- GrRA.4 II 532
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- Scheidemantel,Repert. I 215
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II
Richtstätte
- daß der inquisit J.A.S. ... überführt wird, der ... verübten tödtung ... halber ihm zur wohlverdienten strafe ... zur freistätte zu schleiffen, und hernach mit dem schwerte vom leben zum tode zu richten1813 Möller, Richtstätten und Hinrichtungen in der Stadt Weimar (Weimar 1933) 27
III
Flurname?
- [B.v.D. läßt ein Grundstück auf vor L.D.] comite et bannum regalem ex parte ...famuli Hermanni de Mervelde tunc tenente in loco, qui vulgariter vristad dicitur1326 InvNichtstaatlArchWestf. Beibd. I 597