Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freistelligkeit
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Freistadt
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freistehen
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Freistelle
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Freisteller
Freistelligkeit
vgl.
Freistellung
- dz der vater nicht nur allein ein unbilliches testament auf die seinige glaubensgenossen machet, sondern auch sogar den hof auf denjenigen sohn, so nicht den zuetritt oder vortail darzu hat, in die übergab und besitzung gibt, indem ja jederzeit in unserem gemeinschäftlichen Prechthal zwischen beederseitigen religionen eine freistelligkeit gewesen1728 Bader,Prechtal 171