Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiwasser
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Gegensatz zu Bannwasser
- dasz die zwei dörfer W. und B. sollen kein banwasser nicht haben, dan als wenig, als ihr habsherr das wasser gezwingen und gedringen oder behalten mag, als lützel soll auch das wasser eigen sein, sonder es ist ein freiwasser1529 Unterelsass/GrW. V 442Faksimile (ca. 323 KB)
- die Muehr ist frey vnndt wierdt genandt ein freywaßer, auf welcher jeder meniglich fischen khann16. Jh. BeitrSteirG. 26 (1894) 118
- die änten, wildgänss und andere wasser- und wilde vogel ausser der freiwässer ... allein den herrn zu schiessen und zu fangen frei sein1618 SteirJagdMat. 84