Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiweidach

Freiweidach

  • "die auf Ruf und Widerruf der Weide geöffneten Waldungen heißen Freigelack; das Freiweidach bei Marquartstein im Gegensatz zum Roßschilling mag hier bemerkt werden" 
    oJ. Peetz,VwStud. 264