Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freizeichenpfennig
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- die freizeichenpfennige zwischen den messen, welche die kanzlisten in eine verwarte büchse tun und jahrs bei aufschluß des währschafts- und burgergelds einliefern sollen1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 533