Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freizeichenzettel

Freizeichenzettel

  • es befindet sich auch der mangel zwischen den messen in der kanzlei durch diejenigen, welche die freizeichenzettel schreiben, daß sie die bürger ... welche solche zeichen losen, bei ihren bürgerl. pflichten nicht erinnern, ob das gut, so sie willens sind zu verschicken, ihr, der bürger, oder gefreiter städte bürger eigen oder verkauft gut oder ungefreiter personen oder unverkauft gut sei
    1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 540