Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freudenweigeln

Freudenweigeln

"Kindtaufe, Kindtaufschmaus"
  • soll bei denen gevatterschaften hiesiger einwohnern, besonders bei denen fabricanten das so sehr eingerissene sog. "freudenweigele", welches beym und nach dem gevatterbiethen wohl manchmal sehr späte in die nacht hinein gedauert hat, hinfüro gänzlich abgestellet und vmb 20 groschen bestraft werden
    1767 Böhme,BeitrVogtlWB. 10