Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frevelteidungszeit

Frevelteidungszeit

Termin einer Frevelteidigung 
  • sol dan hernachmals durch schultheissen ein tag bestimpt, da die gericht zusamenkomen, dasjenige oder diejehnigen, so da wider vnser genedigste herschafft gefrefelt, der verbrechung in ein sonder register fleisig aufzeichnen vndt zur freueltheidungszeitt den beampten vorlegen
    1628/29 PfälzW. II 789