Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Friedensort

Friedensort

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • von denen friedensörtern in den marcken; ... daß jedesmahl nach gehaltenen holtzgerichte ... sichere örter benennet werden, ... niemand holtz darinnen zu hauen ... gestattet
    1671 CCOsnabr. I 1 S. 785