Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): frieren

frieren

festmachen (in der Zauberei)
  • unter die zauberer gehören auch diejenigen, so jhnen die h. hostien, sich damit gefrohren zumachen, ... einhailen
    NÖLGO. 1656 II 60 § 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):