Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Fromdolg)

(Fromdolg)

frumdolch 
Hauptverletzung; wenn mehrere Wunden mit einem Hieb oder Stich begebracht wurden, galt eine derselben als bußfällige Hauptwunde
vgl. Fromtat
unter Ausschluss der Schreibform(en):