Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frommen/frommen

Frommen

, Fromme
I im Althochdeutschen
II Vorteil, Nutzen, Gewinn
  • 1
  • 2 bester Fromme höchster Jahresertrag aus den ersten drei Pachtjahren
  • 3 in der Formel Nutz und Frommen 
  • 4 in Verbindung mit Schaden 
I fördern
II stiften
III bestellen
  • 1
  • 2 gefrümbt recht besonders beantragtes, bestelltes Gericht
  • 3 beantragen
  • 4 einliefern
  • 5 anstiften
IV in die Acht bringen
V nützen, etwas gelten
VI reflexiv: sich bedienen