Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Fromtat)

(Fromtat)

frumdede 
die bußfällige Hauptwunde, neben der gleichzeitig beigebrachte Wunden zur Beanspruchung von Entschädigung berechtigten
vgl. Fromdolg
unter Ausschluss der Schreibform(en):