Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fronablösungsabgabe
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Fronablösungsabgabe
- wird der in einer jeden gemeinde befindlichen bauernschaft die gleichmässige freie wahl gelassen, wie viel sie an den fronablösungsabgaben in geld und in was gattungen früchten das übrige, oder ob sie ganz in dem einen oder in dem andern abtragen will1785 VillingenStR. 222Faksimile (ca. 160 KB)
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