Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fronablösungsabgabe

Fronablösungsabgabe

  • wird der in einer jeden gemeinde befindlichen bauernschaft die gleichmässige freie wahl gelassen, wie viel sie an den fronablösungsabgaben in geld und in was gattungen früchten das übrige, oder ob sie ganz in dem einen oder in dem andern abtragen will
    1785 VillingenStR. 222