Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fronbar
Artikel davor:
Fronamt
Fronamter
1Fronanger
2Fronanger
Fronarbeit
Fronatz
Fronbäcker
Fronbad
Fronbann
Fronbannwart
fronbar
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zu Frondiensten verpflichtet
- die fron fur und fur geet durch alle dorfer, die fronbar sein1502 QFürstentBayreuth I 120
- das wort frohnbar haben ire gnaden ... anderst nit verstehen können, als dass sie, die von Gochsheim, ohngemessene frohn zu leisten schuldig1615 Gochsheim 758Faksimile (ca. 66 KB)
- diejenige, so fronbare bauern sind, sollen sich nicht durch pfarrgüter befreien1662 ArchHessG.2 16 (1930) 236
- jedennoch pfleget dergleichen gesuchte befreyung [von Frondiensten] abgeschlagen zu werden, woferne daraus eine beschwerde vor die übrigen fronbaren unterthanen zu besorgen1749 Klingner I 123Faksimile (ca. 77 KB)
- 1758 Haltaus 535
Faksimile - in Google Books
- der erwerb eigenthümlicher güter, sie mögen frohn- oder unfrohnbare ... seyn1786 JournDeutschl. 3, 2 (1786) 332Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- SchwäbWB. II 1782
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)