Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frongrube

Frongrube

oder zwei Wörter?
  • wo die unterthanen ... nicht eingezeint holtz hätten ..., denselben sol der bergrichter ... zu frongruben und haußnothdurfft ein außzeigen thun
    1553 FerdBO. Art. 103
unter Ausschluss der Schreibform(en):