Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fronvogt

Fronvogt


I Gerichtsbeamter
  • daß alle schafwolle, die ... gekauft oder verkauft wurdt, ... an unsere offen gemeinen fronvogten gefüret, alda gewogen und verzollet werden solle
    1495 Carlebach,BadRG. I 115
  • befehlen wir, daß sowohl die erbrichtere, gerichtsschöppen und frohnvoigte ... nicht allein die gerichtsfolge leisten, sondern auch die thäter zur haft bringen ... sollen
    1661 CAug. I 226
II Aufseher bei Fronarbeiten