Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fronzettel

Fronzettel

Pfändungsbefehl?
  • sollen die kirchenmeister dem underpfand nachgehen mit ergeltung kosten und schaden, und sollen die kirchenmeister zwen fronzettel lassen machen
    1554 WiesbadenGB. 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):