Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fruchtzehntträger

Fruchtzehntträger

  • sollen unsere beamte, wo wir weinzehenden haben, die zehendträger, sodann auch die kelterknechte, lohnfuhrleute, kiefer auf eben die arth stellen und respective anordnen und beeydigen lassen, wie wir in unserer erndt-ordnung es mit denen fruchtzehendträgern disponirt
    18. Jh. Poth,Edesheim 68