Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frühkind
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Frühkind
zu bald nach der Hochzeit geborenes Kind
- daß er abgewichener zeit ein so genandtes frühe kindt geheurathet1668 Breslau/ZDPhil. 59 (1935) 116
- frühkind, freikindoJ. Frischbier I 208Faksimile - in Google Books