Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frühmesse

Frühmesse

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I Stiftung, deren Ertrag dem Frühmesser zukommt
II "hauptsächlich zur Frühmesse dienende Kirche; im Volksmund noch jetzt der Ortsteil, wo sie stand, "die Frühmeß" "
  • nachdeme ... auch die im dorff Auerbach damahls befindliche frühmeß verstehret gewesen
    1651 Bensheim(Hessen)Kdm. 25
unter Ausschluss der Schreibform(en):