Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frühmessengeld
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Frühmesserzins
Frühmeßgefälle
Frühmessengeld
- matur- oder frumessengeld, so den choralibus von einer wochlichen frumesse, die am dienstage des angelis soll gesungen werden, gegeben wirt1582 Altenburg/MittOsterland 12 (1891) 214