Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fuderweise

fuderweise

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  • soll keiner von adel, bürger oder bauer sein getreidig aus unsern landen scheffel- oder fuderweise ... heimlich verkäuffen
    1617 CAug. I 1489
  • Lexer III 572
unter Ausschluss der Schreibform(en):