Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Führer
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(militärischer) Anführer
- ich der Sachsen fuͤhrer ... verheisse ... sieg denen, die mich ehren1689 Valvasor,Krain I 56Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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militärischer Rang
- 1555 Fronsperger 750
- feldwäbl, führer und furier der soldateska1668 Schmeller2 I 750Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
Fuhrmann
- trifftmaister, waldthüeter, floßleut, kliebr, füerer, bracht man nach der heut1558 Rösch v. Geroldsh.,Landreim v. 191
- weggelt sollen alle füerer von deme gefassten wägen geben17. Jh. ÖW. VI 327Faksimile (ca. 41 KB)
- wer ein fuerer ist und über land fiertoJ. ÖW. I 35Faksimile (ca. 49 KB)
- darumb mag man die fuerer pfendenoJ. ÖW. I 35Faksimile (ca. 49 KB)
III 1
Rädelsführer
- [er sei] des ein kuntschaffter und fürer gewesen vnd auch selbs an einer leytern gestigen15. Jh. BambEchtb. 108
- alle die ... so diser emporung ... ursacher, anfenger oder fürer ... gewest1529 ArchUFrk. 27 (1884) 221
III 2
Antragsteller
- füret einer den weibel, daz er einem gebiete, vnd der weibel durch bettü oder durch vorchtü dez, zů dem er wirt gefüret, gebütet dem zem ersten der in da füret, klaget er es dem schultheizen, er ist dem fürer gevallen vmb 60 ß1410 FreiburgÜÜbers. 52
IV 1
westfälischer Anführer der Kirchspielmiliz
- H. zu A., ein haußman und nun der fuhrer1645 Schnettler,Steuerstr. 52
- D.N. förier, ein einwohner, so wegen seiner dienste a contribution, wie von alters preuchlich, gefreyet1645 Schnettler,Steuerstr. 171
- fröhnen, führern und dergleichen bedienten ... befehlen, auf unberechtigte jäger achtung zu haben1656 Schlüter,WestfProvR. III 141
- die frohnen, auch die führer und andere fürstliche bediente anhalten [daß sie] aufsicht traegen, damit die zoll- und fusgeldere nicht unbezahlet bleiben1666 Behnes,BeitrMünster 720Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- dero beamte, richtere, gografen, vögte, führere, frohnen und andere dero land bedienten1719 Schlüter,WestfProvR. I 187Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die untervögte, führer, bauerrichter und mahlleude1748 Schlüter,WestfProvR. I 151Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Duesberg, Uebersicht der Kommunal.Verhältnisse in der Provinz Westphalen (Berlin 1837) 26ff.
- C.v. Olfers, Beiträge zur Geschichte der Verfassung und Zerstückelung des Oberstifts Münster (Münster 1848) 14
IV 2
sonstige
- sollen unsere amptleut ... sich mit hauptleuten, dorffrichtern, fuͤhrern und gemeinen befelchshabern ... berahten und erwegen, was und wie viel eigentlichen und in jeder hirtschaft einem jeden bawren, soͤldnern, koͤbler und huͤter stuͤck schaf zu halten vergoͤnnt ... werden moͤge1599 OPfalzLO. 351Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- durch einen stattknecht oder landweibel, amman, fuerer ... beschreyen, vergantenoJ. Brinckmeier I 866Faksimile (ca. 165 KB)
- ist gebrauch und herkommen, dass alle feuerstätte, die in die ehehaft gehören, järlich durch einen probst und führer sollen beschaut werdenoJ. Bayern/GrW. III 662Faksimile (ca. 239 KB)
- Maurer,Dorfv. II 22f.
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