Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fünfen
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Fundstatt
Fundung
Fundevogel
Fundzettel
fünf
Fünfbätzner
(Fünfbrief)
Fünfbuße
(Fünfdinge)
Fünfdorfgemark
fünfen
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I
Glücksspiel
- 1533 SchweizId. I 853
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II
als Fünferherr tätig sein
- dass hinfüro nit mee dann 5 an das fünferamt gesetzt [werden] und fünfen sollen1500 SchweizId. I 853Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- so dick und vil sy fünfen, soll man inen ihr urtelgelt usrichten1500 SchweizId. I 853Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
"das Urteil des Fünfergerichtes ansprechen, an dieses gelangen"
- so jemand mit dem anderen fünfet, dass dann derjenige, so die fünferurtel verlüret, dem obligenden teil synen kosten abtragen soll1500 SchweizId. I 853Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons