Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünferamt

Fünferamt

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
städtische Behörde mit 5 Mitgliedern
  • bittschrift, die policeyordnung, auch rugen und strafen am hiesigen fuͤnfer- und rugsamt betreffend
    1679 Lahner,Samml. 134
  • DWB. IV 1, 1 Sp. 560
-- Waisengericht von 5 Mitgliedern
-- Behörde, welche über Baustreitigkeiten entschied
unter Ausschluss der Schreibform(en):