Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünferamt
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städtische Behörde mit 5 Mitgliedern
- bittschrift, die policeyordnung, auch rugen und strafen am hiesigen fuͤnfer- und rugsamt betreffend1679 Lahner,Samml. 134Faksimile - in Google Books
- DWB. IV 1, 1 Sp. 560
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Waisengericht von 5 Mitgliedern
- SchwäbWB. II 1829
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Behörde, welche über Baustreitigkeiten entschied
- Basel/SchweizId. I 244
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons