Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünfergerichtssache

Fünfergerichtssache

Streitsache, die zur Zuständigkeit des Fünfergerichts gehört
  • in mercantilsachen, item fünffergerichts- und injuriensachen ... kann an das supremum imperii tribunal ... nicht appelirt werden
    1672 JbMittelfrk. 28 (1860) 28
  • in mercantilsachen, item fünffergerichts- und injuriensachen ... kann an das supremum imperii tribunal ... nicht appeliert werden
    1672 Nürnberg/JbMittelfrk. 28 (1860) 28