Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünfergerichtssache
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Fünfergerichtssache
Streitsache, die zur Zuständigkeit des Fünfergerichts gehört
- in mercantilsachen, item fünffergerichts- und injuriensachen ... kann an das supremum imperii tribunal ... nicht appelirt werden1672 JbMittelfrk. 28 (1860) 28
- in mercantilsachen, item fünffergerichts- und injuriensachen ... kann an das supremum imperii tribunal ... nicht appeliert werden1672 Nürnberg/JbMittelfrk. 28 (1860) 28