Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünferstreit

Fünferstreit

Streit, dessen Entscheidung zur Zuständigkeit der Fünfer gehört
  • fahls zwischen zweyen burgeren ein bau- oder fünfer-streit entstehen thäte, derenthalben die verordnete fünf auf den augenschein begehret wurden
    1741 BaselRQ. I 2 S. 971 (nr. 519 IV, 1)
unter Ausschluss der Schreibform(en):