Fünferstreit
Fünferstreit
Streit, dessen Entscheidung zur Zuständigkeit der Fünfer gehört
bdv.:
Fünferstreitigkeit
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fahls zwischen zweyen burgeren ein bau- oder fünfer-streit entstehen thäte, derenthalben die verordnete fünf auf den augenschein begehret wurden1741 BaselRQ. I 2 S. 971 (nr. 519 IV, 1) Faksimile