Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fünfmäßig
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Fünfmarklehen
fünfmäßig
fünf Maß haltend
- denne umb ein núwe fúnfmeßig fleschen dien burgern ze machenne i lb. x ß.1381 BernStRechn.(1375/84) 183
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