Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fünfmenig?
Artikel davor:
Fünferurteil
Fünferwährung
Fünfgerte
Fünfgroschenstück
Fünfherr
Fünfler
Fünfloter
Fünfmann
Fünfmarklehen
fünfmäßig
fünfmenig?
- derselb förster soll han meiner frauwen der abbtissin matten einer fünffmenigen huffen oder ab einer sibenmenigen huffen, den soll der meyer dannen fueren einen man vnd an seinen bruchgürtel, vnd soll der förster den stockh dannen fueren oder den fünffmenigen huffen1394 Elsass/GrW. IV 60Faksimile (ca. 271 KB)
- DWB. IV 1, 1 Sp. 569
Artikel danach:
Fünfpfenniger
Fünfschaft
Fünfschätzer
Fünfschillinger
Fünftagsbauer
fünfte
Fünfteiler
Fünftel
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