Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünftagsbauer
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Fünftagsbauer
- "ein täglicher Pflug, d.h. ein Fünftagsbauer mit einem wöchentlichen Fußarbeiter, jährlich zu 15 Rthlern., ohne Fußarbeiter zu 10 Rthl. angeschlagen"oJ. Gutzeit,Livl. Nachtr. I 292
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