Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünftagsbauer

Fünftagsbauer

  • "ein täglicher Pflug, d.h. ein Fünftagsbauer mit einem wöchentlichen Fußarbeiter, jährlich zu 15 Rthlern., ohne Fußarbeiter zu 10 Rthl. angeschlagen" 
    oJ. Gutzeit,Livl. Nachtr. I 292