Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünfzehner
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I
Fünfzehnkreuzerstück
- die funffzehner hat der kellner ... empfangen1670 Abele,Unordn. I 111Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 3 fl. in funffzechenern1681 SchwäbWB. II 1830Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. IV 1, 1 Sp. 581
- Schmeller2 I 727
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