Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünfzehnergericht
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Fünfzehnergericht
aus 15 Mitgliedern bestehender Gerichtshof
bdv.:
Fünfzehngericht
- wann zwo personnen mit einanderen für das fünffzechner gricht komment1608 UriLB. 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fünfzechnergr. soll nebent dem regul. landtamman von den 60gern besetzt werden1663 SchweizId. VI 373Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- das fünfzehner-gericht. dieses richtet über alle, ehre und gut, recht und gerechtigkeit betreffende streit-händel, welche sich über 30 gulden belaufen1766 Fäsi II 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es muss die sach aufs wenigst 6 gulden antreffen, eh si [vom siebnergericht] kan appeliert werden an das geschworne fünfzehner-gericht, welches aus 15 richteren bestehetoJ. SchweizId. VI 373 [Näheres ebenda]Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons