Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünfzehnkreuzer
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Münze
- liess unser gn. fürst die hirsch, auch halb und fuͤnffzehen-kreutzerer müntzenoJ. SchwäbWB. VI Nachtr. 1960Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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